Existenzgründungskredit

An welchem Punkt in einem Geschäftsleben braucht der Unternehmer am ehesten, schnellsten und unkompliziertesten eine Finanzierungshilfe? Es geht um den Existenzgründungskredit - die Gründung kleinerer Ein-Mann-Unternehmen ohne zusätzliche Geschäftsräume mag zuweilen ohne fremde Hilfen zu bewerkstelligen sein, jedoch für umfangreichere Geschäftsideen steht nicht die notwendige Menge an Eigenkapital zur Verfügung.

Was tun als angehender Existenzgründer? Interessanterweise sollen von staatlicher - und europäischer - Seite gerade gute Ideen, die die Wirtschaft vorantreiben, energisch gefördert werden. So kann sich ein jeder Firmengründer zunächst mit der Schilderung seiner konkreten Absichten an die Europäische Zentralbank wenden. Diese fördert prinzipiell jede sinnvolle Existenzgründung im EU-Gebiet und ist per Bewerbungsformular über jede Bank z. B. mit Sitz in Deutschland anzusprechen.

Weiterhin besteht die Idee der Mikro-Kredite. Auch kleine Beträge, die bei einer gut strukturierten Idee, jedoch einer finanziell völlig aussichtslosen Lage des Antragsstellers noch vonnöten sind, können bei bestimmten Ansprechpartnern in jeder Gemeinde und Stadt als Existenzgründungskredit beantragt werden. Hier ist nicht nur die Kreditanstalt für Wiederaufbau beteiligt, sondern diese Möglichkeiten werden durchaus auch durch private Gelder oder europäische Hilfen mitfinanziert.

Wichtig in allen Fällen ist für den Existenzgründer, seinen Darlehensgeber im Detail darüber in Kenntnis zu setzen, mit welchen Zielen, in welchen Schritten und durch welche (inwiefern wirtschaftlichen) Maßnahmen er das Unternehmen zu gründen, zu bewerben und gewinnbringend zu führen gedenkt. Mit diesen Fragen verbunden ist die Aussicht wichtig, einen konkreten Kreditrückzahlungsplan formulieren zu können - die Verzinsung liegt bei Mikrokrediten meist weit unter dem, was Banken verlangen würden.

Auch Arbeitslose müssen sich weder von einem nächsten Jobangebot noch von der Furcht vor der eigenen Selbständigkeit abhängig machen. Denn: Insbesondere für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus stellt die Bundesagentur für Arbeit konkrete Förderprogramme zur Verfügung. ALG-I-Empfänger erhalten einen sogenannten "Gründungszuschuss"; ALG-II-Empfänger ein "Einstiegsgeld". Dies ist noch nicht alles: Ebenfalls werden seitens dieser Institution Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen angeboten. So kann man mit dem Bildungsgutschein Weiterbildungen in Anspruch nehmen, wie beispielsweise ein individuelles kaufmännisches Trainingsprogramm.