Existenzgründungskredit
An welchem Punkt in einem
Geschäftsleben braucht der
Unternehmer am ehesten, schnellsten und unkompliziertesten eine
Finanzierungshilfe? Es geht um den Existenzgründungskredit
- die Gründung kleinerer Ein-Mann-Unternehmen ohne
zusätzliche Geschäftsräume
mag zuweilen ohne fremde Hilfen zu bewerkstelligen sein, jedoch
für
umfangreichere Geschäftsideen steht nicht die notwendige Menge
an Eigenkapital
zur Verfügung.
Was tun als angehender Existenzgründer? Interessanterweise
sollen von
staatlicher - und europäischer - Seite gerade gute Ideen, die
die Wirtschaft
vorantreiben, energisch gefördert werden. So kann sich ein
jeder Firmengründer
zunächst mit der Schilderung seiner konkreten Absichten an die
Europäische
Zentralbank
wenden. Diese fördert prinzipiell jede sinnvolle
Existenzgründung im EU-Gebiet
und ist per Bewerbungsformular über jede Bank z. B. mit Sitz
in Deutschland
anzusprechen.
Weiterhin besteht die Idee der Mikro-Kredite. Auch kleine
Beträge, die bei
einer gut strukturierten Idee, jedoch einer finanziell völlig
aussichtslosen
Lage des Antragsstellers noch vonnöten sind, können
bei bestimmten
Ansprechpartnern in jeder Gemeinde und Stadt als
Existenzgründungskredit
beantragt werden. Hier ist nicht nur die Kreditanstalt
für Wiederaufbau beteiligt, sondern diese
Möglichkeiten werden durchaus
auch durch private Gelder oder europäische Hilfen
mitfinanziert.
Wichtig in allen Fällen ist für den
Existenzgründer, seinen Darlehensgeber im
Detail darüber in Kenntnis zu setzen, mit welchen Zielen, in
welchen Schritten
und durch welche (inwiefern wirtschaftlichen) Maßnahmen er
das Unternehmen zu
gründen, zu bewerben und gewinnbringend zu führen
gedenkt. Mit diesen Fragen
verbunden ist die Aussicht wichtig, einen konkreten
Kreditrückzahlungsplan
formulieren zu können - die Verzinsung liegt bei Mikrokrediten
meist weit unter
dem, was Banken verlangen würden.
Auch Arbeitslose müssen sich weder von einem nächsten
Jobangebot noch von der
Furcht vor der eigenen Selbständigkeit abhängig
machen. Denn: Insbesondere für
die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus stellt
die Bundesagentur
für Arbeit konkrete Förderprogramme zur
Verfügung. ALG-I-Empfänger erhalten
einen sogenannten "Gründungszuschuss";
ALG-II-Empfänger ein
"Einstiegsgeld". Dies ist noch nicht alles: Ebenfalls werden seitens
dieser Institution Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen
angeboten. So kann
man mit dem Bildungsgutschein Weiterbildungen
in Anspruch nehmen, wie beispielsweise ein individuelles
kaufmännisches
Trainingsprogramm.