Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Unternehmen und ihre Mitarbeiter ein wichtiges Mittel zur Entgeltoptimierung und wird von Arbeitnehmern außerordentlich geschätzt. Diese können über die betriebliche Altersversorgung Vermögen aufbauen. Arbeitgeber gewinnen durch die bAValso an Attraktivität, was nicht zuletzt durch die Steuervorteile dieser Vorsorgeform gewährleistet wird. Die Portabilität der bAV ist gesetzlich verankert, ist aber in der Praxis nicht unproblematisch. Hierum kümmert sich die speziell dafür eingerichtete Clearing-Stelle der DGbAV (Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung).

Betriebliche Altersversorgung auf neuen Arbeitgeber übertragen

Wenn ein Beschäftigter den Arbeitgeber wechselt, besteht für die betriebliche Altersversorgung ein Rechtsanspruch auf Portabilität (Übertragung) der erworbenen Ansprüche. Diese Übertragung läuft aber nicht immer unproblematisch ab, denn sie muss einvernehmlich zwischen beiden Arbeitgebern erfolgen, kann Kosten verursachen und schlimmstenfalls zu Einbußen bei der Rente führen.

 

Die DGbAV-Clearing-Stelle hat daher eine optimierte Lösung entwickelt, die solche Probleme vermeidet. Der Kern der Lösung besteht darin, dass die DGbAV-Clearing-Stelle alle Verträge für die betriebliche Altersversorgung anbieterunabhängig verwaltet und einziger sowie zentraler Ansprechpartner für die beteiligten Unternehmen ist. Arbeitnehmer können auf diese Weise trotz Arbeitsplatzwechsel kontinuierlich Vermögen aufbauen und die Unternehmen können ihren Mitarbeitern weiter alle Vorteile der Entgeltoptimierung anbieten.

Arbeitsweise der DGbAV-Clearing-Stelle

Durch die DGbAV-Clearing-Stelle wird auch die betriebliche Altersversorgung neuer Mitarbeiter in das Versorgungswerk des Unternehmens integriert. Ebenfalls können bestehende Lösungen für die betriebliche Altersversorgung in einem Unternehmen saniert werden.

 

Gerade im Bereich der bAV kommen auf Arbeitgeber wie Arbeitnehmer eine Fülle neuer Auflagen und Gesetzesänderungen zu. Nicht immer ist die Anpassung des bestehenden Versorgungswerks einfach. Durch die DGbAV-Clearing-Stelle sinkt der administrative Aufwand.Bei der Portabilität von Ansprüchen für die betriebliche Altersversorgung werden die häufig besseren Altkonditionen für Arbeitnehmer gesichert.

 

Die Clearing-Stelle hat ein Übertragungsabkommen entwickelt, dem fast alle Versicherer beigetreten sind und das mit hohenKulanzen für Arbeitnehmer ausgestattet wurde. Die Versicherer verzichten bei einer Übertragung auf neue Abschlusskosten, Abschläge von der Sparsumme und eine erneute Gesundheitsprüfung. Die gesetzlich verankerte Portabilität weist zudem eine Beschränkung bei der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rente auf, die durch das Übertragungsabkommen aufgehoben wurde. Für diese Lösung erhielt die DGbAV-Clearing-Stelle den Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft.