Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung
(bAV) ist für Unternehmen und ihre
Mitarbeiter ein wichtiges Mittel zur Entgeltoptimierung und wird von
Arbeitnehmern außerordentlich geschätzt. Diese
können über die betriebliche Altersversorgung
Vermögen aufbauen. Arbeitgeber gewinnen durch die bAValso an
Attraktivität, was
nicht zuletzt durch die Steuervorteile dieser Vorsorgeform
gewährleistet wird.
Die Portabilität der bAV ist gesetzlich verankert, ist aber in
der Praxis nicht
unproblematisch. Hierum kümmert sich die speziell
dafür eingerichtete
Clearing-Stelle der DGbAV (Deutsche Gesellschaft für
betriebliche
Altersversorgung).
Betriebliche Altersversorgung auf neuen
Arbeitgeber übertragen
Wenn ein Beschäftigter den Arbeitgeber wechselt, besteht
für die betriebliche
Altersversorgung ein Rechtsanspruch auf Portabilität
(Übertragung) der
erworbenen Ansprüche. Diese Übertragung
läuft aber nicht immer unproblematisch
ab, denn sie muss einvernehmlich zwischen beiden Arbeitgebern erfolgen,
kann
Kosten verursachen und schlimmstenfalls zu Einbußen bei der
Rente führen.
Die DGbAV-Clearing-Stelle hat daher
eine optimierte Lösung entwickelt, die
solche Probleme vermeidet. Der Kern der Lösung besteht darin,
dass die
DGbAV-Clearing-Stelle alle Verträge für die
betriebliche Altersversorgung
anbieterunabhängig verwaltet und einziger sowie zentraler
Ansprechpartner für
die beteiligten Unternehmen ist. Arbeitnehmer können auf diese
Weise trotz
Arbeitsplatzwechsel kontinuierlich Vermögen aufbauen und die
Unternehmen können
ihren Mitarbeitern weiter alle Vorteile der Entgeltoptimierung anbieten.
Arbeitsweise der DGbAV-Clearing-Stelle
Durch die DGbAV-Clearing-Stelle wird auch die betriebliche
Altersversorgung
neuer Mitarbeiter in das Versorgungswerk des Unternehmens integriert.
Ebenfalls
können bestehende Lösungen für die
betriebliche Altersversorgung in einem Unternehmen
saniert werden.
Gerade im Bereich der bAV kommen
auf Arbeitgeber wie Arbeitnehmer eine
Fülle neuer Auflagen und Gesetzesänderungen zu. Nicht
immer ist die Anpassung
des bestehenden Versorgungswerks einfach. Durch die
DGbAV-Clearing-Stelle sinkt
der administrative Aufwand.Bei der Portabilität von
Ansprüchen für die
betriebliche Altersversorgung werden die häufig besseren
Altkonditionen für
Arbeitnehmer gesichert.
Die Clearing-Stelle hat ein
Übertragungsabkommen entwickelt, dem fast alle
Versicherer beigetreten sind und das mit hohenKulanzen für
Arbeitnehmer ausgestattet
wurde. Die Versicherer verzichten bei einer
Übertragung auf neue Abschlusskosten, Abschläge von
der Sparsumme und eine
erneute Gesundheitsprüfung. Die gesetzlich verankerte
Portabilität weist zudem
eine Beschränkung bei der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rente auf,
die durch das Übertragungsabkommen aufgehoben wurde.
Für diese Lösung erhielt
die DGbAV-Clearing-Stelle den Innovationspreis der Deutschen
Wirtschaft.